Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von BVs, die unter die Ron Peters Holding BV fallen

Eingetragener Sitz in Klazienaveen, De Gantel 12 7891 XA Klazienaveen.

Die Ron Peters Holding und ihre Tochtergesellschaften beraten und unterstützen Unternehmen, Regierungen und Organisationen tagtäglich in jeder anderen Hinsicht. Diese betriebliche, technisch-wirtschaftliche, strategische und organisatorische Beratung, praktische Recherche, Information und Anleitung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, kleinen und mittelständischen Betrieben, Organisationen, Regierungen und Unternehmen erfolgt telefonisch, schriftlich und bei einer Betriebsbesichtigung.

Weil Ron Peters großen Wert auf gute Beratung und Anleitung legt, findet sie es auch wichtig, dass es klare „Spielregeln“ gibt. Für sie und für dich. Diese Regeln sind nachstehend in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der De Ron Peters Holding und ihrer Tochtergesellschaften aufgeführt, die bei der Handelskammer eingereicht wurden.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprechen wir von der Ron Peters Holding BV und ihren Tochtergesellschaften BV, die unter die Ron Peters Holding BV fallen

Im Folgenden alle zu nennen: Ron Peters,

1. Allgemein

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Angebote sowie alle Vereinbarungen mit der Ron Peters Holding in Bezug auf Dienstleistungen wie Beratung, Information, Recherche und Verkauf von beweglichen Sachen durch Ron Peters. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle (Rechts-)Handlungen vor oder für die Durchführung von Kostenvoranschlägen, Angeboten und/oder Verträgen.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit Ron Peters, für deren Durchführung Ron Peters die Dienste Dritter in Anspruch nimmt.
  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot/Bestellung

  1. Alle Kostenvoranschläge und/oder Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als unwiderruflich angegeben, und – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – vierzehn Tage gültig, gerechnet ab dem Datum des Kostenvoranschlags und/oder Angebots.
  2. Verträge kommen nur durch die schriftliche Annahme eines Auftrags durch Ron Peters oder durch die Ausführung eines Auftrags durch Ron Peters zustande.
  3. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Arbeiten wird durch das Angebot bestimmt, einschließlich der später in Absprache vorgenommenen Änderungen.

3. Preise

  1.  Die von Ron Peters angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (MwSt.) und anderer staatlicher Abgaben.
  2. Im Falle einer Erhöhung der Nettopreise ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er dies Ron Peters innerhalb von vierzehn Tagen nach Kenntnis schriftlich mitteilt. Der Kunde hat im Falle einer Stornierung keinen Anspruch auf Entschädigung.

4. Ausführung des Vertrages

  1. Der Vertrag wird in Absprache mit dem Kunden innerhalb der im Angebot angegebenen (geschätzten) Frist ausgeführt, es sei denn, dies erweist sich als unangemessen. Droht die Fristüberschreitung, wird Ron Peters schnellstmöglich Rücksprache mit dem Kunden halten. Ron Peters kommt jedoch nicht durch bloßes Überschreiten der Frist ohne Inverzugsetzung in Verzug.
  2. Mit dem Abschluss eines Auftragsvertrages verpflichtet sich Ron Peters lediglich, bei der Ausführung der übertragenen Arbeiten ein für den Kunden brauchbares Ergebnis anzustreben.
  3. Ron Peters orientiert sich bei seiner Beratung zur Anwendung von Pflanzenschutz und Düngung an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Gesetzliche Gebrauchsanweisung, Düngeverordnung etc.). Ron Peters berät nach bestem Wissen und nach aktuellem Kenntnisstand, was auch bedeutet, dass Ron Peters für unbekannte schädliche Folgen, die durch die empfohlene Verwendung zum Zeitpunkt der Beratung entstanden sind, keine Garantie übernehmen kann.
  4. In Bezug auf nicht öffentlich zugängliche Daten des Kunden, die Ron Peters im Rahmen der Vertragsdurchführung erhält, wird Ron Peters die Vertraulichkeit wahren, in dem Sinne, dass Ron Peters diese Daten niemals als direkt auf den Kunden rückführbar offenlegen wird. Eine weitergehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Forschungsergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht, sofern nicht auf Wunsch des Auftraggebers eine schriftliche Geheimhaltung vereinbart wurde, wobei die Geheimhaltungsfrist maximal ein Jahr nach Liefer-/Rechnungsdatum beträgt.
  6. Eine etwaige Verschwiegenheitspflicht von Ron Peters besteht nicht, soweit ihr gesetzliche Pflichten und Obliegenheiten von Ron Peters entgegenstehen.

5. Pflichten und Verantwortung des Kunden

  1. Bei Prüfmustern ist der Kunde für die Auswahl, Repräsentativität und rechtzeitige Bereitstellung von Mustern gegenüber Ron Peters verantwortlich.
  2. Bei Beratungen durch Ron Peters zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Düngung etc. liegen die tatsächliche Anwendung bzw. Verwendung, Lagerung und Konservierung außerhalb des Einflussbereichs von Ron Peters. Das bedeutet, dass die korrekte Umsetzung der Beratung vollständig in die Verantwortung des Kunden fällt.
  3. Der Kunde akzeptiert, dass die Möglichkeit von Missverständnissen bei der Auslegung der Frage oder bei der Auslegung der Beratung im Falle einer telefonischen Beratung nicht eingebildet ist und dass das Risiko einer falschen Auslegung der Frage oder einer falschen Auslegung der Beratung zu seinen Lasten geht .

6. Lieferung, Risiko und Eigentum

  1. Bewegliche Güter werden ab dem Geschäftssitz von Ron Peters geliefert, mit dem der Vertrag geschlossen wird, und die Gefahr für diese Güter geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über.
  2. Bei Lieferung beweglicher Sachen bleibt Ron Peters Eigentümer aller an den Kunden gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für alle diese Sachen.
  3. Das Urheberrecht sowie alle anderen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an bereitgestellten Ratschlägen und Informationen liegen ausschließlich bei Ron Peters.

7. Zahlung

  1. Die Zahlung hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Ron Peters wird dem Kunden hierfür eine detaillierte Rechnung zusenden.
  2. Stimmt der Auftraggeber dem automatischen Einzug des Rechnungsbetrages nicht zu, wird zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Gebühr für Verwaltungs- und Inkassokosten fällig.
  3. Sofern in der Auftragsbestätigung oder Vereinbarung kein Festpreis enthalten ist, wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der von Ron Peters zu zahlende Betrag durch nachträgliche Berechnung auf der Grundlage der bei Ron Peters üblichen Sätze und Methoden ermittelt wird.
  4. Ron Peters behält sich das Recht vor, regelmäßig Rechnungen zu versenden. Ron Peters kann jederzeit Vorauszahlung verlangen, auch wenn diese nicht in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthalten ist.
  5. Bei Zahlungsverzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, werden die gesetzlichen Zinsen ab Fälligkeit sowie alle im Zusammenhang mit der Einziehung entstandenen Kosten fällig.
  6. Die Gegenpartei kann sich im Falle einer Zahlung nicht auf eine Entschädigung, einen Abzug oder eine Aussetzung berufen.
  7. Wird ein zwischen Ron Peters und dem Auftraggeber vereinbarter Termin für eine Firmenbesichtigung etc. vom Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, schuldet der Auftraggeber 50 % des Stundensatzes. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung.

8. Haftung

  1. Ron Peters haftet nur für Schäden, die die direkte Folge eines Fehlers sind, der Ron Peters bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zuzurechnen ist. Wenn Ron Peters aufgrund der im vorstehenden Satz genannten vertraglichen Haftung und/oder auf einer anderen Grundlage haftet, haftet Ron Peters nur für direkte Schäden, die dem Kunden entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 4500 oder bis zu maximal dem Betrag, den der Kunde im Rahmen der Vereinbarung schuldet, wenn dieser Betrag höher ist, maximal € 9000. Dieser direkte Schaden umfasst auch Schäden, die der Kunde bei der Anwendung oder Verwendung des Produkts erleidet. die Arbeit leidet; nicht jedoch der daraus eventuell entstehende entgangene Gewinn des Kunden.
  2. Ron Peters haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch verursacht werden, dass Ron Peters sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen verlässt, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden.
  3. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Ron Peters den Betrag, der im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung erstattungsfähig ist.
  4. Der Kunde stellt Ron Peters und/oder die von Ron Peters mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die diesen Dritten durch die Anwendung oder Nutzung der Arbeiten von Ron Peters durch den Kunden entstehen oder einer anderen Person, der der Kunde die Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt hat, es sei denn, Ron Peters und/oder die von Ron Peters mit der Vertragserfüllung beauftragten Personen haben Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt.

9. Beschwerden

  1. Der Kunde kann sich nicht mehr darauf berufen, dass das Gelieferte nicht dem Vertrag entspricht, wenn er dies Ron Peters nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mitgeteilt hat, nachdem er dies festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen müssen.
  2. Reklamationen in Bezug auf Rechnungen, äußerlich erkennbare Mängel der gelieferten Ware und bei Kenntnisnahme vernünftigerweise feststellbare Unrichtigkeiten oder Abweichungen vom Auftrag sind mangels Rechtsmittels innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich bei Ron Peters geltend zu machen auf diese Mängel und/oder Ungenauigkeiten entfallen.

10. Auflösung

  1. Ron Peters ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen und vom Kunden Ersatz des daraus entstandenen Schadens zu verlangen, falls der Kunde schuldhaft seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn er Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird , wenn der Kunde stirbt oder - im Falle einer juristischen Person - aufgelöst wird oder wenn das Unternehmen des Kunden liquidiert wird.

11. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Auf Verträge mit Ron Peters findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz vom zuständigen Gericht in Assen entschieden, es sei denn, Ron Peters bevorzugt das Gericht am Geschäfts- oder Wohnort des Kunden oder zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.